Interview eines fiktiven Lokalreporters mit Fischmeister Friedrich Steffen (1867-1957)

Reporter: Herr Steffen, Sie waren von 1897 bis 1933 Fischmeister hier in Ribnitz. Ist es richtig zu sagen, dass der Fischfang hier im Grenzland von besonderer Bedeutung war?

Steffen: Nicht nur das. Schon der Ursprung von Ribnitz liegt beim Fisch. Der Name des etwas südlich gelegenen slawischen Dorfes Rybanez, nach dem die Stadt dann benannt wurde, lässt sich mit Fischort übersetzen.  „ryba“ ist das slawische Wort für Fisch.

Reporter: Das ist ja lustig!

Steffen: Angeblich waren die Boddengewässer damals so fischreich, dass man die Fische mit der bloßen Hand fangen konnte. Ein Zustand, von dem wir schon zu meiner Zeit nur träumen konnten.

Reporter: Ist ja auch nur eine Legende!

Steffen: Nicht unbedingt. Ein Einwohnerverzeichnis von 1763 verzeichnet hier 20 Fischer. Der Bodden hat sie alle ernährt. Nur irgendwann wurden es halt zu viele und die Fischbestände gingen zurück.

Reporter: Heute nennt man das „Überfischung“. Und dann gibt es Fangverbote und Fangquoten. Was halten Sie davon, Herr Steffen?

Steffen: Meinen Sie, das haben wir zu meiner Zeit anders gemacht? Schon mein Vater August Steffen, der vor mir fast 10 Jahre Fischmeister war, musste einen drastischen Rückgang des Fischbestandes verzeichnen.  Deshalb überhaupt legte sich Ribnitz 1888 einen Fischmeister zu. Der Aal hatte so abgenommen, dass sein Fortbestand höchst gefährdet war. Das lag einerseits daran, dass sich die Fischer nicht an die festgelegten Schonzeiten hielten. Außerdem schädigte die gern zum Aufstöbern der Aale im Uferbereich verwendete Aalharke den Bestand. Die Zinken waren viel zu eng angebracht und zerteilten oft die jungen Aale, die eigentlich zwischen den Zinken hindurchschlüpfen sollten.

Reporter: Wie schrecklich, die armen Tiere!

Steffen: Schon mein Vater hat deshalb ein Verbot dieser Geräte durchsetzen wollen. Sie können sich vorstellen, dass er sich damit keine Freunde unter den Fischern gemacht hat. Böse Verleumdungen hat er sich gefallen lassen müssen. Zum Glück hat man anderswo sein Engagement mehr geschätzt als hier. 1897 wurde er als Fischmeister nach Wismar berufen. Mein Verhältnis zu den örtlichen Fischern war nicht viel besser. Wenn man unpopuläre Maßnahmen durchsetzen will, muss man mit Gegenwind rechnen. Meinem Vater, der vorher ja auch Fischer war, hat keiner seiner alten Kollegen das Zeesenboot und seine Gerätschaften abkaufen wollen, so dass alles letztlich unbrauchbar war. So groß war ihre Abneigung ihm gegenüber.

Reporter: Nun gut, aber Fischmeister hört sich doch nach gehobener Stellung am.

Steffen: Haben Sie eine Ahnung! Ja, der Fischmeister übt die Polizeigewalt auf dem Ribnitzer See, der Recknitz und dem Wallbach aus. Er muss die Einhaltung der Schonzeiten und Schonreviere kontrollieren, auf die Maschengröße der Fischernetze achten und darauf, dass nicht zu kleine Tiere gefangen werden. Dafür muss er täglich und auch bei Nacht auf dem Wasser unterwegs sein. Und er ist verpflichtet, ein Tagebuch zu führen, in dem nicht nur seine Tätigkeit lückenlos nachgewiesen wird, sondern er hat auch die Beschaffenheit von Wind und Wetter zu protokollieren.

Reporter: Na gut, das sind aber ganz normale Arbeiten eines Fischmeisters, oder?

Steffen: Schon, daran ist ja auch nichts auszusetzen. Auch nicht daran, dass er sowohl beim Herzoglichen Amt als auch beim Bürgermeister ständig Bericht geben musste. Dass er seine Wohnung in Ribnitz zu nehmen hatte und die Stadt nicht länger als 24 Stunden verlassen durfte ohne sich abzumelden, ist verständlich. Das Verbot eines Nebengewerbes und die Forderung nach einem gesitteten Lebenswandel waren genauso in Ordnung.

Reporter: Der Fischmeister ist eben eine Amtsperson.

Steffen: Und wie, meinen Sie, sieht es mit einem Dienstfahrzeug und einer Uniform aus?

Reporter: Na, die bekommt er natürlich vom Arbeitgeber gestellt.

Steffen: Genau da liegt das Problem. Das ist zwar in anderen Städten gang und gebe, aber in Ribnitz nicht. Was denken sie, warum mein Vater sich nach Wismar hat abwerben lassen. Hier musste er sich alles auf eigene Kosten halten: ein gut ausgerüstetes, schnell segelndes Segelboot; einen Peekschlitten [Eissegler], als Schutzwaffen ein kurzes Seitengewehr und einen Revolver sowie als Dienstkleidung einen dunkelblauen Anzug mit Goldknöpfen und eine Mütze mit einer Goldlitze um den Rand.

Reporter: Ich verstehe.

Steffen: Das Boot allein hat meinen Vater 350 M gekostet, bei 1200M Jahresgehalt und 8 Kindern. Und das alles bei einer nicht ungefährlichen Arbeit, gerade wenn er nachts bei stürmischem Wetter rausfahren musste. Aber nur so konnte der Fischbestand erhalten und wieder vergrößert werden. Erste Erfolge waren nach fünf Jahren sichtbar. Schließlich mussten vom Fischfang 170 Fischer mit Gehilfen und Familien leben.

Reporter: Wenn ich das so höre: die Arbeit ist für einen Mann alleine gar nicht zu bewältigen.

Steffen: Weshalb mein Vater 1893 um eine Gehaltserhöhung bat. Und zwar sehr gerechtfertigt, denn der preußische Fischmeister auf dem Saaler und Boddstädter Bodden arbeitete unter weitaus besseren Bedingungen.

(Siehe August Steffen über den Unterschied zwischen einem mecklenburgischen und einem preußischen Fischmeister)

Reporter: Und trotzdem haben Sie 1897 die Nachfolge Ihres Vaters angetreten?

Steffen: Ich war gerade 30 Jahre alt und hatte eine Familie gegründet. Da schien mir dies ein sicheres Einkommen zu sein. Und schließlich hoffte ich auf günstige Veränderungen.

Reporter: Die auch bald kamen, hoffe ich?

Steffen: Ach, wo denken Sie hin! Meine Anträge auf eine Beteiligung an meinem Dienstaufwand wurden sowohl vom Magistrat als auch vom Ministerium abgeschmettert. Mein Dienstboot, das ich von meinem Vater übernommen hatte, war inzwischen so alt, dass es lebensgefährlich wurde, bei schwerem Wetter hinauszufahren. Das hat übrigens Schiffbaumeister Staben bestätigt. Aber ich rede mich in Rage. Lesen Sie doch selbst.(Siehe Beschwerde Steffen 1902)

Reporter: Und was passierte nun?

Steffen: Nichts. Stadt und Großherzogliches Amt haben sich über ihren Anteil an den Kosten gestritten. Ums Geld ging es sowieso immer. 1903 musste ich sogar vor dem Großherzoglichen Amt erscheinen und erklären, warum denn die Einnahmen aus der Fischerei so gesunken wären. Das Protokoll können Sie nachlesen, sogar in Schreibmaschine. Das Amt war schon modern. (Siehe Anhörung Steffen 1903)

Reporter: Vertiefen wir das nicht weiter. Zu einem anderen Thema. Die Fischereirechte auf Recknitz und Ribnitzer See waren jahrhundertelang Grund für Zwistigkeiten zwischen Ribnitz und Damgarten.

Steffen: Ursprünglich lag die Grenze zu Pommern am jenseitigen Ufer des Ribnitzer Sees und der Recknitz. Was für die Damgartener bedeutete, dass sie bestenfalls ihre Angeln über die Grenze halten konnten, nicht aber auf Bodden und Recknitz fischen durften.

Reporter: Das war für die Damgartener hart.

Steffen: Eigentlich hätten sie einem leidtun können. Aber natürlich waren die Ribnitzer Fischer streng darauf bedacht, dass kein Damgartener das Verbot missachtete. Wer lässt gerne Fremde in den eigenen Fischgründen wildern. Am schlimmsten war es, wenn der Damgartener Rat seinen Bürgern das Fischen auf See und Recknitz ausdrücklich erlaubte, zu Unrecht natürlich.

Reporter: Aber die Damgartener glaubten ihrem Rathaus und fühlten sich im Recht.

Steffen: Natürlich, so wie die Brüder Carl und Johan Weidemann 1879. Kann man ihnen nicht verdenken, schließlich ging’s auch bei ihnen ums Überleben. Obwohl manch einer gerade deshalb sein Leben lassen musste.

Reporter: Wurde von mecklenburgischer Seite etwa scharf geschossen?

Steffen: Ja leider. Und auch die Ribnitzer Fischer waren von ihren Alterleuten strengstens angehalten nicht zuzulassen, dass Damgartener in Recknitz und See fischten. Zu den Aufgaben des Fischmeisters gehörte es ebenso, solches zu verhindern. Am 3.Oktober 1889 hat mein Vater z.B. Fischer Böttcher aus Damgarten beim Fischen auf der südlichen Seite der Recknitz erwischt. Dafür musste dieser 10 Mark Strafe zahlen.

Reporter: Also auch in dieser Beziehung war es blutig an der Grenze.

Steffen: Da half es leider auch nicht, dass schon 1591 ein Grenzvertrag zwischen beiden Ländern entschieden hatte, dass die Recknitz halb mecklenburgisch, halb pommersch sein sollte. Auch den Grenzverlauf auf dem Saaler Bodden legte dieser fest. Aber so viele Vereinbarungen Mecklenburg und Preußen auch eingingen, die Stadt Ribnitz beharrte doch immer wieder auf ihrem alleinigen Fischereirecht.

Reporter: Vielen Dank, Herr Steffen, für diesen Einblick in die Fischereigeschichte im Grenzland.

August Steffen über den Unterschied zwischen einem mecklenburgischen und einem preußischen Fischmeister

Fischmeister August Steffen, „An das hohe Großherzogliche Ministerium des Innern zu Schwerin“, 27.Oktober 1893

„… Seit dem 1.Oktober d.J. bin ich 5 Jahre im Dienst als Fischmeister. Mein gesamtes jetziges Diensteinkommen beträgt 1200 Mark jährlich; jeglicher Nebenverdienst ist durch die Nothwendigkeit, mich in meiner polizeilichen Stellung nach allen Seiten hin unabhängig und unparteiisch zu erhalten, völlig ausgeschlossen, so daß ich auf mein Diensteinkommen ausschließlich angewiesen bin zur Erhaltung meiner Familie und zur Bestreitung meines Dienstaufwandes; für letzteren wird mir keine Entschädigung gezahlt…. Zur Ausübung meiner täglichen Dienstfahrten habe ich mir auf eigene Kosten ein Fahrzeug anschaffen müssen, die Anschaffungskosten desselben mit dem nöthigen Zubehör betrugen 350 Mark; die jährlichen Erhaltungskosten, die ich ebenfalls allein zu bestreiten habe, betragen ca. 25 Mark. Ich bin jetzt 48 Jahre alt und habe eine Familie von 8 lebenden Kindern. Es wird mir unter den obwaltenden Umständen sehr schwer, meine Familie anständig zu erhalten.

…In den preußischen Fischereiaufsichtsrevieren, deren eins den preußischen Anteil vom Saaler Bodden und den Bodstedter Bodden umfaßt und für die gedeihliche Entwicklung eines erzieligen Fischereibetriebes auf dem gemeinschaftlichen Wasser sicherlich nicht wichtiger ist, als der Ribnitzer Binnensee(mit seinen wichtigen Laichplätzen), sind die Verhältnisse für die Fischmeister sehr viel günstiger gestellt. Ich erlaube mir zum Vergleich die Hierauf bezüglichen Angaben anzuführen. Ein preußischer Fischmeister erhält bei seiner Anstellung ein jährliches Gehalt von 1000 Mark, eine jährliche Mietsentschädigung von 108 Mark und eine jährliche Dienstaufwandentschädigung von 300 Mark. Nach drei Jahren erhält er 100 Mark Gehaltszulage, nach je weiteren drei Jahren je 80 Mark., bis sich das Gehalt von 100 Mark auf 1500 Mark erhöht hat, er steigt also in 18 Jahren von einer jährlichen Einnahme von 1408 Mark auf 1908 Mark. Dazu erhalten die Fischmeister noch besondere Nachtgelder und zwar 1,50 M für jede Nacht, wenn sie, wie der Aufsichtsdienst dies für sie wie für mich häufig erfordert, mehr als 4 Stunden in der Nacht im Dienst sind… Die Dienstfahrzeuge werden ihnen kostenlos geliefert und alljährlich kostenlos in Stand gesetzt und repariert; an Dienstfahrzeugen haben sie einen größeren, seetüchtigen Kutter und ein kleines, leichteres Segelboot, letzteres ist größer als das einzige Fahrzeug, das ich mir halten kann. Außerdem wird jedem Fischmeister ein Bootsmann gestellt, der ihn bei allen seine Fahrten Hülfte leisten muß, wenn er ihn gebraucht. Derselbe erhält 45 Mark pro Monat, kann jedoch in seiner dienstfreien Zeit sich Nebenerwerb suchen. …

Und indem ich hinzufüge, daß ich bei Übernahme meiner jetzigen Stellung ein Fischerboot (Zeesenboot) und Fischbehälter etc. im Werthe von wenigstens 1000M besaß, welche Gegenstände inzwischen völlig werthlos geworden sind, da ich sie infolge der Abneigung aller Fischer für mich nicht verkaufen konnte, so daß ich also durch Übernahme meiner jetzigen Tätigkeit  einen Theil meiner früheren Ersparnisse verloren habe…“

 

 

Bürgermeister Nizze notiert als Stellungnahme an das Innenministerium am 16.11.1893:

„… daß seit der Zeit [seit der Anstellung Steffens vor 5 Jahren] keine Umstände eingetreten, welche eine Gehaltserhöhung befürworten müßten. Rechnet man nun 300 Arbeitstage im Jahr, so ergibt ein Gehalt von 1200M einen Tagesverdienst von 4 Mark. Dieses ist dem Verdienst eines wohlhabenden Handwerkers entsprechend. Die zu seinem Betriebe nöthigen Gerätschaften hat auch dieser sich zu halten, und hat der Angestellte den großen Vorzug, daß er stets mit Sicherheit auf seinen Verdienst rechnen kann. Die in Bezug genommenen preußischen Fischmeister sind freilich bessergestellt, aber das sind auch keine Gemeindebeamten, sondern königliche Beamte, welche aus der großen Staatskasse besoldet werden. Der Fischmeister Steffen ist ein gewissenhafter und vorzüglicher Beamter, und würde es daher nicht unbillig erscheinen, wenn ihn in Anerkennung seiner guten Leistungen für die Hebung der Fischzucht aus Großherzoglicher Kasse eine Zulage zum Gehalt gewährt würde. Unsere städtischen Finanzverhältnisse mahnen zu möglichster Sparsamkeit, und hat das Ministerium bei Revision unserer Stadtrechnung uns darauf hingewiesen, daß wir an Schuldenabtrag denken möchten. Aus diesem Grund können wir keine Gehaltserhöhung unserer Beamten gewähren, und haben schon die wiederholten Gesuche unserer Lehrer um Gehaltserhöhung abgeschlagen. … Wir dürfen annehmen, daß … [die Bürgerschaft] das Gehalt eines ständigen Bootsmanns nicht bewilligen würde, es sei denn, daß die Nothwendigkeit desselben überzeugend nachgewiesen würde.“

Anzeige gegen Fischer aus Ribnitz, Dändorf und Dierhagen

"Nach §15 der Verordnung vom 18.März 1891 ist während der Zeit vom 1.Mai bis 1.August … jedes Fischen in den beiden Schonrevieren der Binnensee untersagt. Trotz dieses Verbots wird in der zur Frage stehenden Zeit, namentlich von den in Ribnitz, Dändorf und Dierhagen wohnenden, von Stettin zugezogenen Fischern, Tags über, namentlich aber des Nachts die Fischerei mit ganz kleinen Schleppnetzen, welche nur einige Meter lang und leicht zu handhaben sind, ausgeübt, um Köderfische für die Aalangelung zu fangen. Durch diese Fischerei wird, abgesehen davon, dass die kleinen Fische aller Arten zu hunderttausenden vernichtet werden, die Fischbrut total zerstört. Alle meine Bemühungen, diese Fischer hierbei abzufassen, bleiben erfolglos. Den sobald ich mich des Nachts diesen Leuten näherte und die Namen derselben mit Sicherheit festzustellen, ergreifen dieselben stets die mit Erfolg die Flucht. Und war dies dadurch möglich, daß sie ihre Bööte je mit 2-3 Mann besetzt hatten, während ich alleindurch Rudern nicht so schnell, wie erforderlich war, vorwärtskommen konnte. Als diese ungesetzliche Fischerei dann von Jahr zu Jahr zunahm und die Fischer schon anfingen, mit mir ihr Spiel zu treiben, indem sie mich hin und her lockten, während dann an anderen Stellen im Revier die gesetzwidrige Fischerei ungehindert betrieben wurde, bat ich im März dieses Jahres den hiesigen Magistrat, mir während der Schonzeit zur wirksamen Verfolgung der Fischer die Mittel für 1-2 Hülfsmänner … zu bewilligen und wurden mir darauf zu diesem Zweck 30 Mark zugestanden. Da ich aber einen brauchbaren Mann unter 3 Mark für die Nacht nicht gewinnen konnte, so waren die bewilligten 30 M bald erschöpft. Auch mußte ich mich bald überzeugen lassen, daß für einen 3monatlichen Zeitraum diese Hülfeleistung viel zu gering war. Um nun in Zukunft die Fischer von de Schonrevieren fern zu halten und zur Anzeige bringen zu können, bitte ich gehorsamst das Großherzogliche Amt wollte mir zur Gewinnung der erforderlichen Hülfsmannschaften alljährlich die Mittel in Höhe von 100 M zahlbar am 1.Mai bewilligen.

A.Steffen, Fischmeister"

Anzeige wegen Fischereifrevels vom 19.April 1892

Fischereiordnung 1898

Fischereiordnung von 1898

Beschwerde Steffen 1902

Beschwerde 1902

Anhörung Steffen 1903

Anhörung Steffen 1903